Nov 17, 2023
Erklärung der Staats- und Regierungschefs der G7 zur Ukraine
1. Präambel Bei unserem heutigen Treffen in Hiroshima haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7,
1. Präambel
Bei unserem heutigen Treffen in Hiroshima haben wir, die Staats- und Regierungschefs der G7, unsere Entschlossenheit bekräftigt, gemeinsam gegen Russlands illegalen, ungerechtfertigten und nicht provozierten Angriffskrieg gegen die Ukraine vorzugehen. Wir verurteilen auf das Schärfste den offensichtlichen Verstoß Russlands gegen die Charta der Vereinten Nationen (UN) und die Auswirkungen des russischen Krieges auf den Rest der Welt. 15 Monate der russischen Aggression haben Tausende von Menschenleben gekostet, den Menschen in der Ukraine enormes Leid zugefügt und den Zugang zu Nahrung und Energie für viele der am stärksten gefährdeten Menschen der Welt gefährdet. Wir drücken dem ukrainischen Volk unser volles Mitgefühl und Beileid für seinen Verlust und sein Leid aus. Wir würdigen das ukrainische Volk für seinen mutigen Widerstand. Unsere Unterstützung für die Ukraine wird nicht nachlassen. Wir werden nicht müde, uns dafür einzusetzen, die Auswirkungen der illegalen Handlungen Russlands auf den Rest der Welt abzumildern.
Heute unternehmen wir neue Schritte, um sicherzustellen, dass Russlands illegale Aggression gegen den souveränen Staat Ukraine scheitert, und um das ukrainische Volk in seinem Streben nach einem gerechten Frieden zu unterstützen, der auf der Achtung des Völkerrechts beruht. Wir erneuern unsere Zusage, der Ukraine so lange wie nötig die finanzielle, humanitäre, militärische und diplomatische Unterstützung bereitzustellen, die sie benötigt. Wir verhängen weitere Sanktionen und Maßnahmen, um die Kosten für Russland und diejenigen, die seine Kriegsanstrengungen unterstützen, zu erhöhen. Und wir unternehmen Schritte, um Partner weltweit bei der Bewältigung des durch den Krieg in Russland verursachten Leids zu unterstützen, unter anderem durch humanitäre Hilfe. Wir bauen auch auf den Erfolg unserer Bemühungen, sicherzustellen, dass Russland nicht länger in der Lage ist, die Verfügbarkeit von Energie gegen uns und die Welt zu missbrauchen. Seit Februar 2022 haben wir Sanktionen, Importverbote und andere Maßnahmen ergriffen, um unsere Abhängigkeit von der Energiequelle Russland zu verringern. Darüber hinaus haben wir uns in Elmau darauf geeinigt, eine Preisobergrenze für russisches Öl und Erdölprodukte einzuführen. Das funktioniert. Russlands Einnahmen sind rückläufig. Die weltweiten Öl- und Gaspreise sind deutlich gesunken, wovon Länder auf der ganzen Welt profitieren.
2. Auf dem Weg zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine
Wir fordern Russland auf, seine anhaltende Aggression einzustellen und seine Truppen und militärische Ausrüstung unverzüglich, vollständig und bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Territorium der Ukraine abzuziehen. Russland hat diesen Krieg begonnen und kann diesen Krieg beenden. Die Aggression Russlands gegen die Ukraine stellt einen Verstoß gegen das Völkerrecht, insbesondere gegen die UN-Charta, dar. Wir bekräftigen unsere entschiedene Ablehnung der illegalen Versuche Russlands, ukrainisches Territorium gewaltsam zu erobern. Wir betonen, dass ein gerechter Frieden ohne den vollständigen und bedingungslosen Abzug der russischen Truppen und militärischen Ausrüstung nicht verwirklicht werden kann und dass dies in jeden Friedensaufruf einbezogen werden muss.
Russlands unverantwortliche nukleare Rhetorik, die Untergrabung von Rüstungskontrollregimen und die erklärte Absicht, Atomwaffen in Weißrussland einzusetzen, sind gefährlich und inakzeptabel. Wir erinnern uns an die Erklärung aller G20-Staats- und Regierungschefs, einschließlich Russlands, auf Bali. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Position, dass Drohungen Russlands mit dem Einsatz von Atomwaffen, ganz zu schweigen von jeglichem Einsatz von Atomwaffen durch Russland, im Zusammenhang mit seiner Aggression gegen die Ukraine unzulässig sind.
Wir erinnern noch einmal an die Resolution A/RES/ES-11/6 der UN-Generalversammlung mit dem Titel „Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zugrunde liegen“, die im Februar dieses Jahres mit breiter Unterstützung angenommen wurde der internationalen Gemeinschaft und werden weiterhin konkrete Anstrengungen unternehmen, um einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine zu erreichen. Wir bleiben der Diplomatie verpflichtet und begrüßen und unterstützen die ernsthaften Bemühungen des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, in seiner Friedensformel Grundprinzipien im Einklang mit der UN-Charta festzulegen. Im Hinblick auf eine tragfähige Friedenslösung für die Nachkriegszeit sind wir weiterhin bereit, gemeinsam mit der Ukraine sowie interessierten Ländern und Institutionen Vereinbarungen über nachhaltige Sicherheit und andere Verpflichtungen zu treffen, um der Ukraine bei ihrer Verteidigung, der Sicherung ihrer freien und demokratischen Zukunft und der Abschreckung ihrer Zukunft zu helfen Russische Aggression. Wir sind entschlossen, der Ukraine beim Aufbau einer positiven Zukunft für ihr Volk zu helfen. Wir begrüßen die Schlüsselrolle, die die Ukraine in der Europäischen Politischen Gemeinschaft spielt.
3. Nukleare Sicherheit und Gefahrenabwehr
Wir bringen unsere größte Besorgnis über die grob unverantwortliche Beschlagnahmung und Militarisierung des Kernkraftwerks Saporischschja (ZNPP) durch Russland zum Ausdruck. Wir unterstützen die Bemühungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Stärkung der nuklearen Sicherheit und Sicherung sowie der Anwendung von Schutzmaßnahmen für Kernmaterial und -anlagen in der Ukraine, unter anderem durch die kontinuierliche Präsenz von IAEO-Experten und deren Fokus auf die Gewährleistung der nuklearen Sicherheit und Sicherung am Ort. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die „Sieben unverzichtbaren Säulen der nuklearen Sicherheit“ des Generaldirektors der IAEA und betonen die Bedeutung der Gewährleistung und Förderung der Sicherheit nuklearer Anlagen unter allen Umständen. In diesem Zusammenhang heben wir den Beitrag der G7 zu den diesbezüglichen Bemühungen der IAEA in der Ukraine hervor und rufen andere zur Unterstützung auf.
4. Unterstützung zur Beendigung des russischen Angriffskrieges
Wir verpflichten uns, unsere Sicherheitshilfe für die Ukraine bei der Verteidigung gegen die Aggression Russlands fortzusetzen und unsere Unterstützung auf die Bedürfnisse der Ukraine abzustimmen. Wir betonen die Bedeutung der Verteidigungskontaktgruppe der Ukraine für die Koordinierung der von jedem Land bereitgestellten Militär- und Verteidigungshilfe im Einklang mit seinen nationalen Gegebenheiten .
5. Unterstützung für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine
Wir bekräftigen unser starkes Engagement dafür, dass die Ukraine die wirtschaftliche Unterstützung erhält, die sie benötigt. Unter der Führung der japanischen G7-Präsidentschaft haben wir gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft dafür gesorgt, dass die Ukraine über die Haushaltshilfe verfügt, die sie für 2023 und Anfang 2024 benötigt. Wir begrüßen die Genehmigung der Erweiterten Fondsfazilität (EFF) des Internationalen Währungsfonds (IWF) und freuen uns darauf Wir freuen uns auf die rasche Umsetzung der durch das Programm unterstützten Reformen in der Ukraine. Das Programm wird dazu beitragen, die makroökonomische und finanzielle Situation der Ukraine zu stabilisieren, zur längerfristigen wirtschaftlichen Nachhaltigkeit beizutragen und dazu beizutragen, weitere finanzielle Unterstützung durch andere Länder und Institutionen sowie den Privatsektor zu mobilisieren.
Wir begrüßen die Fortschritte, die bei den Gesprächen in der multiinstitutionellen Geberkoordinierungsplattform für die Ukraine erzielt wurden, und bekräftigen unsere Absicht, die Koordinierung mit der Ukraine, Partnerländern und relevanten internationalen Organisationen weiter voranzutreiben. Wir sind bestrebt, den Erholungsbedarf der Ukraine zu decken. Wir werden unsere gemeinsamen Anstrengungen fortsetzen, um die Reparatur ihrer kritischen Infrastruktur, den Wiederaufbau und den Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen. Wir sind entschlossen, die Plattform als unseren primären Mechanismus zu nutzen, um sicherzustellen, dass unsere Hilfe und Unterstützung für Reformen gut koordiniert, in der richtigen Reihenfolge erfolgt und sich gegenseitig verstärkt. Es wird eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Geberunterstützung spielen, um den Bedürfnissen der Ukraine gerecht zu werden, die Reformagenda der Ukraine im Einklang mit ihrem europäischen Weg voranzutreiben und zur Förderung eines nachhaltigen, vom privaten Sektor getragenen Wachstums beizutragen. Wir begrüßen auch die Bemühungen des G7+-Außenministertreffens zur Unterstützung des ukrainischen Energiesektors und bekräftigen unsere anhaltende Unterstützung für die Wiederherstellung und Modernisierung der Energieinfrastruktur der Ukraine. Wir sind bereit, die nachhaltige und widerstandsfähige Erholung und den grünen Wiederaufbau der Ukraine zu unterstützen, unter anderem durch den Austausch unserer Erfahrungen, unseres Wissens und unseres Fachwissens in Bezug auf humanitäre Minenräumung und kriegsbedingte Trümmer- und Umweltverschmutzungsbewältigung.
Wir sind uns der Bedeutung der Rolle des Privatsektors für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine bewusst, auch durch Handel und Investitionen, die durch Versicherungen und andere Instrumente zur Risikobewältigung erleichtert werden können. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Bemühungen der Weltbankgruppe, der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE), der Europäischen Investitionsbank (EIB) und unserer Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen (DFIs) im Einklang mit ihren Mandaten. Zu diesen Bemühungen gehören die Einrichtung des Treuhandfonds zur Unterstützung des Wiederaufbaus und der Wirtschaft der Ukraine (SURE) bei der Multilateral Investment Guarantee Agency (MIGA) sowie der Start der Ukraine Investment Platform am 12. Mai in Tokio, um die Ukraine und die betroffenen Länder allgemeiner zu unterstützen durch weitere effiziente Kofinanzierung und eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den DFIs zusammen mit der EBWE. Wir gehen davon aus, dass die Ukraine Recovery Conference, die im Juni dieses Jahres in London stattfinden wird, die Dynamik für den Aufschwung und den Wiederaufbau der Ukraine stärken wird.
6. Korruptionsbekämpfung und Reform des Justizsystems
Wir begrüßen die anhaltende Entschlossenheit und die Bemühungen der ukrainischen Regierung und des ukrainischen Volkes, die Korruption zu bekämpfen, und ermutigen zur weiteren Umsetzung einer wirksamen Reformagenda, die eine gute Regierungsführung unterstützen und das Vertrauen der Anleger stärken wird. Wir unterstützen die Bemühungen der Ukraine, den notwendigen und inhaltlichen Aufbau von Institutionen voranzutreiben Rechtsreform im Einklang mit dem europäischen Weg der Ukraine, insbesondere im Justizbereich und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit.
7. Sanktionen und andere Maßnahmen
Wir bleiben einig bei der Verhängung koordinierter Sanktionen und anderer wirtschaftlicher Maßnahmen, um die Fähigkeit Russlands, seine illegale Aggression durchzuführen, weiter zu untergraben. Konkret ergreifen wir im Einklang mit unseren jeweiligen rechtlichen Befugnissen und Verfahren sowie dem Völkerrecht die folgenden Maßnahmen:
Wir werden den Zugang Russlands zu unseren Volkswirtschaften weiter einschränken. Aufbauend auf früheren Maßnahmen, die Russland daran gehindert haben, auf Vorleistungen zur Unterstützung wichtiger Sektoren seiner militärisch-industriellen Basis zuzugreifen, werden wir unsere Maßnahmen ausweiten, um sicherzustellen, dass die Ausfuhr aller für Russlands Aggression entscheidenden Güter, einschließlich derjenigen, die Russland auf dem Schlachtfeld verwendet, überall eingeschränkt wird unsere Gerichtsbarkeiten, einschließlich der Exporte von Industriemaschinen, Werkzeugen und anderer Technologie, die Russland zum Wiederaufbau seiner Kriegsmaschinerie nutzt. Wir werden weiterhin auf diejenigen abzielen, die in diesen Schlüsselsektoren tätig sind, etwa in der verarbeitenden Industrie, im Baugewerbe und im Transportwesen sowie im Bereich Unternehmensdienstleistungen. Wir werden Russland an G7-Technologie, Industrieausrüstung und Dienstleistungen aushungern lassen, die seine Kriegsmaschinerie unterstützen. Wir werden weiterhin landwirtschaftliche, medizinische und humanitäre Produkte vor unseren restriktiven Maßnahmen schützen und alle Anstrengungen unternehmen, um potenzielle Auswirkungen auf Drittländer zu vermeiden.
Wir werden weiterhin verhindern, dass unsere Maßnahmen gegen Russland umgangen und umgangen werden, einschließlich der gezielten Bekämpfung von Einheiten, die Material an die Front transportieren. Wir werden weiterhin über die Task Force „Russische Eliten, Stellvertreter und Oligarchen“ (REPO) und den Koordinierungsmechanismus für die Durchsetzung zusammenarbeiten, um die Wirksamkeit unserer restriktiven Maßnahmen zu verbessern. Wir arbeiten mit Drittländern zusammen, über die möglicherweise eingeschränkte G7-Güter, -Dienstleistungen oder -Technologien an Russland geliefert werden, um das Verständnis der Drittländer für die G7-Maßnahmen zu stärken. Wir nehmen die von diesen Ländern eingegangenen Verpflichtungen zur Kenntnis und unterstützen sie, um sicherzustellen, dass unsere Maßnahmen nicht umgangen werden und die beabsichtigte Wirkung erzielen.
Wir bekräftigen unsere Forderung an Dritte, die materielle Unterstützung der russischen Aggression unverzüglich einzustellen, andernfalls müssen sie mit hohen Kosten rechnen. Wir werden unsere Koordinierung verstärken, um Waffenlieferungen Dritter an Russland zu verhindern und darauf zu reagieren, und weiterhin Maßnahmen gegen Akteure aus Drittstaaten ergreifen, die den Krieg Russlands materiell unterstützen.
Wir werden auch daran arbeiten, die Nutzung des internationalen Finanzsystems durch Russland für seinen Krieg in der Ukraine weiter einzuschränken. Wir sind bereit, weitere Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen, die vorsätzlich die Finanzierung des russischen Krieges unterstützen. Wir unternehmen Schritte, um die Möglichkeiten Russlands zur Umgehung unserer finanziellen Maßnahmen weiter einzuschränken, unter anderem indem wir verhindern, dass Filialen russischer Banken in Drittländern zur Umgehung von Sanktionen genutzt werden. Wir werden weiterhin die notwendigen Maßnahmen gegen den russischen Finanzsektor ergreifen und uns gleichzeitig abstimmen, um die Finanzkanäle für wesentliche Transaktionen aufrechtzuerhalten.
Wir werden weiterhin die Einnahmen Russlands reduzieren, um seine illegale Aggression zu finanzieren, indem wir geeignete Maßnahmen ergreifen, um Russlands Energieeinnahmen und künftige Förderkapazitäten zu begrenzen. Dabei bauen wir auf den Maßnahmen auf, die wir bisher ergriffen haben, darunter Exportverbote und die Preisobergrenze für seetransportiertes Rohöl russischen Ursprungs und raffinierte Ölprodukte. Wir haben unsere Abhängigkeit von russischen Energie- und Rohstoffen drastisch reduziert. Wir sind entschlossen, diesen Weg fortzusetzen, damit Russland nicht länger in der Lage ist, seine Energie gegen uns als Waffe einzusetzen. Wir werden die Abhängigkeit von zivilen nuklearen und verwandten Gütern aus Russland weiter verringern und dabei auch Länder unterstützen, die ihre Lieferungen diversifizieren möchten. Wir werden uns auch weiterhin darum bemühen, die Einnahmen Russlands aus Metallen zu reduzieren. Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin dafür ein, die Preisobergrenzen für russisches Öl und Erdölprodukte aufrechtzuerhalten, und wir werden unsere Anstrengungen verstärken, um einer Umgehung dieser Obergrenzen entgegenzuwirken und gleichzeitig Spillover-Effekte zu vermeiden und die globale Energieversorgung aufrechtzuerhalten.
Um die Einnahmen, die Russland aus dem Export von Diamanten erzielt, zu reduzieren, werden wir weiterhin eng zusammenarbeiten, um den Handel mit und die Verwendung von in Russland geförderten, verarbeiteten oder produzierten Diamanten einzuschränken, und mit wichtigen Partnern zusammenarbeiten, um eine wirksame Umsetzung sicherzustellen zukünftige koordinierte restriktive Maßnahmen, auch durch Rückverfolgungstechnologien.
8. Haftung für Schäden
Wir werden unsere Bemühungen fortsetzen, um sicherzustellen, dass Russland den langfristigen Wiederaufbau der Ukraine finanziert. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Einrichtung eines Registers der Schäden, die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursacht wurden, im Rahmen des Europarats und um dem Antrag der UN-Generalversammlung nachzukommen. Im Einklang mit der durch die REPO-Task Force eingegangenen Verpflichtung werden wir weiterhin die im Rahmen unseres nationalen Rahmens verfügbaren Maßnahmen ergreifen, um die Vermögenswerte der betreffenden natürlichen und juristischen Personen ausfindig zu machen, zurückzuhalten, einzufrieren, zu beschlagnahmen und gegebenenfalls zu beschlagnahmen oder einzubüßen im Zusammenhang mit der russischen Aggression sanktioniert. Wir unternehmen Schritte, um die Bestände an russischen Staatsvermögen, die in unseren Gerichtsbarkeiten immobilisiert sind, vollständig zu erfassen. Wir bekräftigen, dass im Einklang mit unseren jeweiligen Rechtssystemen die souveränen Vermögenswerte Russlands in unseren Gerichtsbarkeiten immobil bleiben, bis Russland für den Schaden aufkommt, den es der Ukraine zugefügt hat.
9. Verantwortlichkeit
Es darf keine Straflosigkeit für Kriegsverbrechen und andere Gräueltaten wie Russlands Angriffe auf Zivilisten und kritische zivile Infrastrukturen geben. Wir würdigen die Bemühungen, die auf der von der Regierung der Ukraine organisierten internationalen Konferenz „United for Justice“ unternommen wurden, und erinnern an die Bucha-Erklärung, in der die Rechenschaftspflicht für die schwersten völkerrechtlichen Verbrechen gefordert wird, die auf dem Territorium der Ukraine begangen wurden.
In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Verpflichtung, die Verantwortlichen im Einklang mit dem Völkerrecht zur Rechenschaft zu ziehen, unter anderem durch die Unterstützung der Bemühungen internationaler Mechanismen wie des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Wir verurteilen die rechtswidrige Abschiebung und Überstellung von Ukrainern, darunter auch Kindern, aus den besetzten Gebieten der Ukraine nach Russland aufs Schärfste und werden den Fortschritt der diesbezüglichen Ermittlungen des IStGH weiterhin mit größter Aufmerksamkeit verfolgen und die Rückkehr dieser Kinder fordern . Wir bedauern auch Fälle konfliktbedingter sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Ukrainer. Wir begrüßen die Einrichtung des Internationalen Zentrums zur Verfolgung des Verbrechens der Aggression gegen die Ukraine.
Darüber hinaus begrüßen wir die Bemühungen der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) in diesem Zusammenhang und unterstreichen die Bedeutung des Schutzes der Bildung aller Kinder, insbesondere der betroffenen Kinder, sowie der Erhaltung ukrainischer Kulturgüter und Kulturerbe, das durch den Angriffskrieg beschädigt und bedroht wurde. Wir achten auch auf die Auswirkungen der russischen Aggression auf den internationalen Sport. Unter voller Achtung der Autonomie der Sportorganisationen konzentrieren wir uns auf einen fairen sportlichen Wettbewerb und darauf, dass russische und weißrussische Sportler in keiner Weise als Vertreter ihres Staates auftreten.
10. Unterstützung für gefährdete Länder
Parallel zu unserer Unterstützung für die Ukraine bekräftigen wir unser Engagement, auf die wachsenden Bedürfnisse gefährdeter Länder einzugehen, die durch Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verschärft wurden. Wir betonen insbesondere, dass Russlands Einsatz von Nahrungsmitteln als Waffe die wirtschaftliche Anfälligkeit verschärft, bereits schwere humanitäre Krisen verschärft und die weltweite Ernährungsunsicherheit und Unterernährung auf ein beispielloses Ausmaß verschärft hat. Wir begrüßen die umfangreiche Notfinanzierung, die der IWF über das im Oktober 2022 genehmigte „Food Shock Window“ bereitgestellt hat, und unterstützen zusätzliche Anstrengungen für gefährdete Länder. Wir werden weiterhin schnelle Hilfe leisten, um betroffenen Ländern und Bevölkerungsgruppen zu helfen, unter anderem über die Global Alliance for Food Security (GAFS). Wir werden den Export ukrainischer Agrarprodukte weiterhin unterstützen, unter anderem über die EU-Ukraine-Solidaritätswege. In diesem Zusammenhang unterstützen wir den Ausbau und die Ausweitung der Black Sea Grain Initiative (BSGI) und fordern Russland auf, die globale Nahrungsmittelversorgung nicht mehr zu gefährden und der BSGI zu ermöglichen, ihr maximales Potenzial auszuschöpfen. Wir engagieren uns weiterhin für die Initiative „Getreide aus der Ukraine“. Unsere Beiträge unterstützen die Bereitstellung humanitärer Nahrungsmittelhilfe für die am stärksten gefährdeten Länder in Zusammenarbeit mit dem UN-Welternährungsprogramm (WFP). Wir engagieren uns weiterhin für konkrete gemeinsame Maßnahmen, um die Energiesicherheit zu verbessern und Klimaverpflichtungen zu erfüllen. Wir werden weiterhin solidarisch zusammenarbeiten, um die Auswirkungen der globalen Energiekrise, die durch Russlands Aggression gegen die Ukraine ausgelöst wurde, zu begrenzen, um gefährdete und betroffene Länder zu unterstützen, beispielsweise durch die Task Force der Internationalen Energieagentur zur Marktüberwachung und Versorgungssicherheit für Erdgas und saubere Kraftstoffe .
11. Fazit
Wir versprechen hiermit von Hiroshima, dem „Symbol des Friedens“, dass die G7-Mitglieder alle unsere politischen Instrumente mobilisieren und gemeinsam mit der Ukraine alle Anstrengungen unternehmen werden, um so schnell wie möglich einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine herbeizuführen.
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1. Präambel 2. Auf dem Weg zu einem umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine 3. Nukleare Sicherheit und Sicherung 4. Unterstützung zur Beendigung des russischen Angriffskrieges 5. Unterstützung für den Wiederaufbau und den Wiederaufbau der Ukraine 6. Korruptionsbekämpfung und Reform des Justizsystems 7. Sanktionen und andere Maßnahmen 8. Verantwortung für Schäden 9. Rechenschaftspflicht 10. Unterstützung gefährdeter Länder 11. Fazit